| Deutschlands
erfolgreichster Agent, der nach eigenen Angaben 2000 Verbrecher
dingfest gemacht hat, begann schon in den sechziger Jahren damit,
Verbrecher- und Terrorbanden zu unterwandern. Eingeweihte nannten
ihn zu der Zeit respektvoll die „Institution M“. 1976 setzte er für
das BKA den damals als Terroristen gesuchten Rolf Pohle in
Griechenland fest, zuvor hatte er den geraubten Kölner Domschatz zum
größten Teil wiederbeschafft und die Täter dingfest gemacht.
Er besaß diverse Ausweispapiere auf verschiedene Namen und
beglückte Polizisten indem er sie mitnahm auf Dienstreisen um die
halbe Welt. Die Versicherungswirtschaft übernahm die Spesen,
Erfolgshonorare hingegen, sagt Mauss, habe er nie bekommen. „Solche
Zwitterarbeit habe ich nie gemacht. Das hätte das Verhältnis zu den
Polizisten, mit denen ich zusammenarbeitete, belastet.
Mauss übernahm den vertrackten Fall. „Ich hatte um einige Tage
Bedenkzeit gebeten und mir die Akte schicken lassen. Die Sache
reizte mich“, sagt er. Der Detektiv begann ein Netz zu spinnen, in
das sich später auch er selbst verstrickte. Der Fall Düe endete für
Mauss schon deshalb in einer Katastrophe, weil er vom Phantom zur
Figur wurde - enttarnt und mit dem Ruf belastet, er wende
zweifelhafte Methoden an.
Im Untersuchungsausschuss vor dem niedersächsischen Landtag zum
Fall Düe wurden seine Tricks öffentlich kritisiert. Die
Ermittlungsbehörden mussten sich vorwerfen lassen, nicht sie hätten
Mauss geführt, sondern umgekehrt. Geld von den — Mannheimer
Versicherungen landete auf - - Privatkonten der Ermittler, die damit
die Dienstreisen finanzierten. Schließlich tauchte sogar ein Foto
von ihm auf. Sein Mythos war angekratzt, sein Job im Zwielicht
deutlich schwieriger geworden.
Als er Jahre später monatelang in kolumbianischer Haft saß,
frohlockten Gegner, endlich erhalte er mal seine verdiente Strafe.
Der Vorwurf: Er habe ohne Wissen der Regierung Geiseln von
Guerilleros freigekauft. Doch
ein kolumbianisches Gericht sprach Mauss im Mai 1998 von allen
Vorwürfen frei. |
Damals in Hannover
legte Mauss noch gänzlich unbekümmert los. Er ließ sich dem Juwelier
über geschickt in dessen Umfeld platzierte Mittelsmänner als
„Claude“ vorstellen, als Vertreter eines reichen Mannes, der Geld
investieren wolle. Düe solle für diesen Unbekannten ein
Schmuckgeschäft in feinster Hamburger Lage eröffnen, er sei genau
der richtige Mann. Kein Kleinkram mehr, nur noch tolle Sachen. Man
traf sich meist im Ausland. Mauss alias „Claude“ setzte Tricks ein,
um bei ihren diversen ‘Treffen dem
Juwelier auf die Spur zu kommen. Der Agent habe Autos und
Hotelzimmer verwanzt, erinnert sich ein Fahnder, deutsche Richter
unterschrieben Anträge für die Überwachung der Telefone aus Dües
Umfeld, doch der Juwelier habt kein Wort gesagt, das ihn als Täter
überführt hätte.
Im Sommer 1982 etwa charterte „Claude“ an der Côte d’Azur für Düe
und dessen Vertrauten eine mondäne Motorjacht und schickte sie aufs
Mittelmeer. Die Yacht war selbstverständlich verwanzt, und auf einem
zweiten Schiff das unauffällig folgte, hockten französische und
deutsche Polizisten. Doch die Übertragungsqualität war schlecht,
kaum ein Wort zu verstehen.
Kurz darauf, im August 1982, nach monatelangen Ermittlungen und
„vertrauensbildenden Maßnahmen“, schnappte die Falle dann doch zu.
Düe schickte seinem vermeintlichen Partner „Claude“, in einem Koffer
zwischen Handtüchern versteckt, 15 wertvolle Schmuckstücke ins
Bremer Hotel Columbus. Jedes einzelne davon hatte er vorher als
geraubt gemeldet, Mauss sagt, Düe habe ihm vorgeschlagen, den
Schmuck nach New York zu einem Hehler zu bringen. Bei dem sollten
die Stücke dann von der per Tipp informierten Polizei sichergestellt
werden, das Manöver sollte einen New Yorker Lieferanten belasten. So
sollte Dües gefährdeter Ruf wiederhergestellt, der Raub plausibel
gemacht und die Versicherung zur Zahlung verpflichtet werden.
Der Fall schien klar, ein Richter erließ Haftbefehl gegen Düe.
Das Landgericht Hannover verurteilte ihn am 4. Januar 1984 wegen
,Vortäuschens einer Straftat, versuchten Betruges und veruntreuender
Unterschlagung“ zu sieben Jahren Haft. |