Pressedokumentation von Werner Mauss

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Der Spiegel
Aus: Der Spiegel, 26. Juni 2000, Nr. 26/2000, S. 71, 72 und 73

Im Netz von Monsieur

Deutschlands erfolgreichster Agent, der nach eigenen Angaben 2000 Verbrecher dingfest gemacht hat, begann schon in den sechziger Jahren damit, Verbrecher- und Terrorbanden zu unterwandern. Eingeweihte nannten ihn zu der Zeit respektvoll die „Institution M“. 1976 setzte er für das BKA den damals als Terroristen gesuchten Rolf Pohle in Griechenland fest, zuvor hatte er den geraubten Kölner Domschatz zum größten Teil wiederbeschafft und die Täter dingfest gemacht.

Er besaß diverse Ausweispapiere auf verschiedene Namen und beglückte Polizisten indem er sie mitnahm auf Dienstreisen um die halbe Welt. Die Versicherungswirtschaft übernahm die Spesen, Erfolgshonorare hingegen, sagt Mauss, habe er nie bekommen. „Solche Zwitterarbeit habe ich nie gemacht. Das hätte das Verhältnis zu den Polizisten, mit denen ich zusammenarbeitete, belastet.

Mauss übernahm den vertrackten Fall. „Ich hatte um einige Tage Bedenkzeit gebeten und mir die Akte schicken lassen. Die Sache reizte mich“, sagt er. Der Detektiv begann ein Netz zu spinnen, in das sich später auch er selbst verstrickte. Der Fall Düe endete für Mauss schon deshalb in einer Katastrophe, weil er vom Phantom zur Figur wurde - enttarnt und mit dem Ruf belastet, er wende zweifelhafte Methoden an.

Im Untersuchungsausschuss vor dem niedersächsischen Landtag zum Fall Düe wurden seine Tricks öffentlich kritisiert. Die Ermittlungsbehörden mussten sich vorwerfen lassen, nicht sie hätten Mauss geführt, sondern umgekehrt. Geld von den — Mannheimer Versicherungen landete auf - - Privatkonten der Ermittler, die damit die Dienstreisen finanzierten. Schließlich tauchte sogar ein Foto von ihm auf. Sein Mythos war angekratzt, sein Job im Zwielicht deutlich schwieriger geworden.

Als er Jahre später monatelang in kolumbianischer Haft saß, frohlockten Gegner, endlich erhalte er mal seine verdiente Strafe. Der Vorwurf: Er habe ohne Wissen der Regierung Geiseln von Guerilleros freigekauft. Doch
ein kolumbianisches Gericht sprach Mauss im Mai 1998 von allen Vorwürfen frei.

Damals in Hannover legte Mauss noch gänzlich unbekümmert los. Er ließ sich dem Juwelier über geschickt in dessen Umfeld platzierte Mittelsmänner als „Claude“ vorstellen, als Vertreter eines reichen Mannes, der Geld investieren wolle. Düe solle für diesen Unbekannten ein Schmuckgeschäft in feinster Hamburger Lage eröffnen, er sei genau der richtige Mann. Kein Kleinkram mehr, nur noch tolle Sachen.

Man traf sich meist im Ausland. Mauss alias „Claude“ setzte Tricks ein, um bei ihren diversen ‘Treffen dem
Juwelier auf die Spur zu kommen. Der Agent habe Autos und Hotelzimmer verwanzt, erinnert sich ein Fahnder, deutsche Richter unterschrieben Anträge für die Überwachung der Telefone aus Dües Umfeld, doch der Juwelier habt kein Wort gesagt, das ihn als Täter überführt hätte.

Im Sommer 1982 etwa charterte „Claude“ an der Côte d’Azur für Düe und dessen Vertrauten eine mondäne Motorjacht und schickte sie aufs Mittelmeer. Die Yacht war selbstverständlich verwanzt, und auf einem zweiten Schiff das unauffällig folgte, hockten französische und deutsche Polizisten. Doch die Übertragungsqualität war schlecht, kaum ein Wort zu verstehen.

Kurz darauf, im August 1982, nach monatelangen Ermittlungen und „vertrauensbildenden Maßnahmen“, schnappte die Falle dann doch zu. Düe schickte seinem vermeintlichen Partner „Claude“, in einem Koffer zwischen Handtüchern versteckt, 15 wertvolle Schmuckstücke ins Bremer Hotel Columbus. Jedes einzelne davon hatte er vorher als geraubt gemeldet, Mauss sagt, Düe habe ihm vorgeschlagen, den Schmuck nach New York zu einem Hehler zu bringen. Bei dem sollten die Stücke dann von der per Tipp informierten Polizei sichergestellt werden, das Manöver sollte einen New Yorker Lieferanten belasten. So sollte Dües gefährdeter Ruf wiederhergestellt, der Raub plausibel gemacht und die Versicherung zur Zahlung verpflichtet werden.

Der Fall schien klar, ein Richter erließ Haftbefehl gegen Düe. Das Landgericht Hannover verurteilte ihn am 4. Januar 1984 wegen ,Vortäuschens einer Straftat, versuchten Betruges und veruntreuender Unterschlagung“ zu sieben Jahren Haft.


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